Geschenke an Mitarbeiter und Kunden: Steuerliche Vorteile und Freigrenzen 2026
Stand: Januar 2026
Du möchtest die Bindung zu deinen Kunden stärken oder dein Team für die hervorragende Arbeit belohnen? Firmengeschenke sind dafür das ideale Instrument. Damit deine Aufmerksamkeit steuerlich voll anerkannt wird, musst du die aktuellen Freigrenzen für 2026 genau kennen. In diesem Ratgeber erfährst du, wie du Präsente rechtssicher als Betriebsausgaben absetzt.
Geschenke an Kunden und Geschäftspartner
Für Personen, die nicht in deinem Unternehmen angestellt sind, gelten klare steuerliche Spielregeln:
- Die 50-Euro-Freigrenze: Geschenke an Geschäftspartner können bis zu einem Betrag von 50 Euro (Netto-Anschaffungspreis) pro Person und Kalenderjahr als Betriebsausgabe abgezogen werden.
- Alles-oder-nichts-Prinzip: Achtung, es handelt sich um eine Freigrenze, nicht um einen Freibetrag. Kostet ein Geschenk 50,01 Euro, kannst du den gesamten Betrag nicht mehr steuerlich geltend machen.
- Aufzeichnungspflicht: Damit das Finanzamt den Abzug akzeptiert, musst du den Namen des Empfängers und den Anlass der Schenkung auf dem Beleg dokumentieren.
Mitarbeitergeschenke: Freigrenzen und Sachbezüge
Bei Zuwendungen an deine eigenen Angestellten ist der Gesetzgeber flexibler. Hier unterscheidet das Steuerrecht zwischen regelmäßigen und anlassbezogenen Geschenken:
Die monatliche 50-Euro-Sachbezugsfreigrenze
Du kannst jedem Mitarbeiter monatlich Sachbezüge bis zu 50 Euro (Bruttowert inkl. MwSt.) steuer- und sozialversicherungsfrei gewähren. Dies gilt für physische Geschenke oder Gutscheine, die den Kriterien des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes entsprechen.
Aufmerksamkeiten zu persönlichen Anlässen
Hat ein Mitarbeiter Geburtstag, steht eine Hochzeit an oder wird ein Kind geboren? Zu solchen besonderen persönlichen Ereignissen darfst du zusätzlich ein Geschenk im Wert von bis zu 60 Euro (Brutto) überreichen, ohne dass Steuern anfallen.
Übernahme der Steuer durch Pauschalierung (§ 37b EStG)
Ein Geschenk soll Freude bereiten und keine Steuerlast beim Empfänger auslösen. Wenn du die Freigrenzen überschreitest oder sichergehen willst, dass der Beschenkte nichts versteuern muss, kannst du die Einkommensteuer pauschal mit 30 % übernehmen. Dies signalisiert Professionalität und echte Wertschätzung.